
Pflegeberatung in Berlin
Beratungsbesuche für Pflegegeld-Empfänger – kostenfrei und persönlich in Spandau, Charlottenburg und Umgebung.
Pflegeberatung, die wirklich hilft – professionell und einfühlsam.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche nachweisen. Wir machen daraus mehr als eine Pflicht: ein echtes Gespräch, das Sicherheit gibt und neue Perspektiven eröffnet.
In Spandau und Charlottenburg kommen unsere Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause – hören zu, geben konkrete Tipps und dokumentieren alles für die Pflegekasse.

Was ist eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Die Pflegeberatung – auch Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch genannt – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Eine examinierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause, prüft die Pflegesituation und unterstützt Sie und Ihre Angehörigen mit konkreten Hinweisen.
Leistungen Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, erhalten regelmäßig Beratungseinsätze. Diese dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und bieten praktische sowie pflegefachliche Unterstützung. Pflegepersonen erhalten hilfreiche Tipps für ihre individuelle Pflegesituation.
- Regelmäßige Beratungsgespräche
- Stärkung der Pflegequalität zuhause
- Pflegefachliche Unterstützung
- Individuelle Tipps für Pflegepersonen
Pflegeberatung im Detail – diese Leistungen erwarten Sie
Vom Pflicht-Beratungsbesuch bis zur Antragshilfe – wir begleiten Sie in jeder Pflegesituation.
Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI
Der gesetzlich vorgeschriebene Besuch für Pflegegeld-Empfänger.
- Überprüfung der häuslichen Pflegesituation
- Fachpflegerische Anleitung und Tipps
- Sicherstellung der Pflegequalität
- Dokumentation für die Pflegekasse
- Termin halbjährlich (PG 2–3) oder vierteljährlich (PG 4–5)
Antragshilfe & Pflegegrad
Unterstützung beim Erst- oder Höherstufungsantrag.
- Beratung zur Pflegegrad-Einstufung (PG 1–5)
- Hilfe beim Antrag bei der Pflegekasse
- Vorbereitung auf den MD-Begutachtungstermin
- Begleitung bei Widerspruch oder Höherstufung
Pflegefachliche Beratung für Angehörige
Damit pflegende Angehörige Sicherheit und Entlastung finden.
- Tipps zur Rückengesundheit und Mobilisation
- Beratung zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- Aufklärung über Leistungen der Pflegekasse
- Hinweise auf Kurse und Selbsthilfeangebote


„Erst nach dem Beratungsbesuch wussten wir, welche Leistungen meiner Mutter wirklich zustehen. Das hat alles verändert.“

Pflegeberatung in 3 Schritten
1. Termin vereinbaren
Sie rufen an oder schreiben uns – wir finden gemeinsam einen passenden Termin, oft schon innerhalb einer Woche.
2. Hausbesuch & Gespräch
Eine examinierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause. Sie hören zu, beantworten Fragen und geben konkrete Tipps (ca. 60–90 Min).
3. Bericht an die Pflegekasse
Wir dokumentieren den Beratungsbesuch und senden den Bericht direkt an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Für wen ist die Pflegeberatung Pflicht – und für wen ein Recht?
Pflegegeld-Empfänger sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze nachzuweisen. Darüber hinaus profitieren viele weitere Menschen freiwillig von einer professionellen Beratung.
- Pflegegeld-Empfänger mit Pflegegrad 2 oder 3 (gesetzliche Pflicht: 2×/Jahr)
- Pflegegeld-Empfänger mit Pflegegrad 4 oder 5 (gesetzliche Pflicht: 4×/Jahr)
- Pflegende Angehörige, die Unterstützung suchen
- Familien vor einem Pflegegrad-Erstantrag oder einer Höherstufung
- Menschen nach Krankenhausaufenthalt mit neuer Pflegesituation
Vier Gründe für Ihre Pflegeberatung bei uns
Examinierte Fachkräfte
Beratung durch qualifizierte Pflegefachkräfte mit Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung.
Wohnortnah in Berlin
Unser Team ist in Spandau und Charlottenburg zuhause – persönliche Beratung statt anonymer Hotline.
Diskret & vertraulich
Alle Gespräche sind streng vertraulich – nur die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation geht an die Pflegekasse.
Direktabrechnung
Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – ohne Aufwand für Sie.
Kostet die Pflegeberatung etwas? Nein.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeld-Empfänger vollständig kostenfrei. Die Pflegekasse trägt die Kosten direkt – Sie zahlen nichts und müssen nicht in Vorleistung gehen.
Auch bei Pflegegrad 1 (freiwilliger Beratungsbesuch) übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Beratungsbesuch.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, bewertet die Pflegesituation, gibt pflegefachliche Tipps und dokumentiert das Gespräch für die Pflegekasse. Der Besuch sichert die Pflegequalität und entlastet pflegende Angehörige.
Alle Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch nicht verpflichtend, kann aber freiwillig in Anspruch genommen werden – die Pflegekasse erstattet die Kosten.
Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich (2 × pro Jahr). Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (4 × pro Jahr). Die Termine müssen eingehalten werden – sonst kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld.
Für Pflegegeld-Empfänger ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI vollständig kostenfrei – die Pflegekasse trägt die Kosten direkt. Es entstehen keine Eigenanteile.
Versäumte Pflichttermine führen dazu, dass die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen kann. Wir empfehlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren – wir erinnern Sie auf Wunsch automatisch.
Die aktuelle Pflegesituation, mögliche Hilfsmittel, Entlastungsangebote, Rückenschonende Pflegetechniken, Leistungen der Pflegekasse und – falls gewünscht – auch eine mögliche Höherstufung des Pflegegrads. Ihre individuellen Fragen stehen im Mittelpunkt.
Zugelassene Pflegedienste mit qualifizierten Pflegefachkräften sowie anerkannte Pflegeberater:innen. Spandovia Pflege ist als zugelassener ambulanter Pflegedienst in Berlin berechtigt, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchzuführen.
Pflegeberatung in Spandau und Charlottenburg
Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich in Berlin-Spandau und Charlottenburg – ob in der Altstadt Spandau, am Schloss Charlottenburg oder in den umliegenden Kiezen. Sie öffnen uns die Tür, wir bringen Fachwissen und Zeit mit.
Gute Pflegeberatung bedeutet: Vertrauen aufbauen statt Pflicht abhaken.

Pflegeberatung & Pflegegrad-Einstufung anfragen
Drei kurze Fragen – wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden für ein kostenfreies Erstgespräch zurück.
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