
Verhinderungspflege in Berlin
Wenn die pflegende Person eine Pause braucht, übernehmen wir. Zuverlässig, wohnortnah und von der Pflegekasse bezahlt.

Für wen ist die Verhinderungspflege gedacht?
Verhinderungspflege richtet sich an alle, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt werden, wenn diese vorübergehend ausfällt.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- Angehörige, die eine private Pflegeperson entlasten möchten
- Pflegepersonen mit Anspruch auf Urlaub oder eine Auszeit
- Familien bei plötzlicher Erkrankung der Hauptpflegeperson
- Menschen, die zu Hause und nicht rein durch einen Pflegedienst versorgt werden
Verhinderungspflege: Ihre Auszeit ist gesichert, die Pflege läuft weiter.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht selbst hin und wieder eine Pause. Ob Urlaub, eigene Krankheit oder einfach ein Tag zum Durchatmen: Die Verhinderungspflege springt genau dann ein und übernimmt die Betreuung.
Die Pflegekasse trägt die Kosten dieser Vertretung. In Spandau und Charlottenburg versorgen unsere examinierten Pflegekräfte Ihren Angehörigen so, wie er es gewohnt ist. So bleibt er in guten Händen und Sie können wirklich abschalten.

Was ist Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI?
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt und die häusliche Pflege in dieser Zeit jemand anderes übernehmen muss.
Leistung Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse. Pflegen Angehörige zu Hause, brauchen sie selbst hin und wieder eine Pause. Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, springt genau dann ein: bei Urlaub, Krankheit oder einer Auszeit der privaten Pflegeperson. Die Versorgung läuft in gewohnter Qualität weiter, die Pflegekasse trägt die Kosten.
- Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
- Bei Urlaub, Krankheit oder Auszeit der Pflegeperson
- Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
- Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege bis 3.539 €
- Seit Juli 2025 ohne sechsmonatige Vorpflegezeit
- Pflegegeld läuft anteilig weiter
Verhinderungspflege im Detail: so unterstützen wir Sie
Stundenweise oder für mehrere Wochen, wir passen die Vertretung an Ihren Alltag an.
Vertretung zu Hause
Wir übernehmen die gewohnte Pflege in den eigenen vier Wänden.
- Grundpflege: Körperpflege, An und Auskleiden, Mobilität
- Hilfe bei Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
- Betreuung und Gesellschaft im vertrauten Umfeld
- Nahtlose Fortführung Ihres gewohnten Pflegeablaufs
Stunden oder tageweise
So flexibel, wie Ihr Alltag es verlangt.
- Stundenweise Vertretung für Arzttermine oder Erledigungen
- Tageweise Vertretung bei Urlaub oder Reha der Pflegeperson
- Einsätze unter 8 Stunden zählen nicht auf das Wochenkontingent
- Kurzfristige Vertretung bei plötzlicher Erkrankung
Abrechnung & Organisation
Den Papierkram übernehmen wir für Sie.
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
- Wir prüfen Ihr verfügbares Jahresbudget
- Kombination mit Mitteln der Kurzzeitpflege möglich
- Beratung zur optimalen Nutzung des Entlastungsbudgets



„Sehr freundlicher und zuverlässiger Pflegedienst. Das Team ist kompetent, hilfsbereit und immer engagiert. Die Betreuung erfolgt mit viel Einfühlungsvermögen und Professionalität. Klare Empfehlung!“
Verhinderungspflege in 3 Schritten
1. Bedarf klären
Sie sagen uns, wann und wie lange Sie eine Vertretung brauchen. Wir prüfen gemeinsam Ihr verfügbares Budget bei der Pflegekasse.
2. Vertretung planen
Wir stimmen den Einsatz auf Ihren gewohnten Pflegeablauf ab und teilen eine feste Pflegekraft ein, oft schon kurzfristig.
3. Wir übernehmen den Rest
Sie genießen Ihre Auszeit. Wir pflegen Ihren Angehörigen und rechnen alles direkt mit der Pflegekasse ab.
Vier Gründe für Ihre Verhinderungspflege bei uns
Examinierte Fachkräfte
Die Vertretung übernehmen qualifizierte Pflegekräfte, kein anonymes Aushilfspersonal.
Nahtloser Übergang
Wir führen Ihren gewohnten Pflegeablauf fort, damit sich für Ihren Angehörigen möglichst wenig ändert.
Budget optimal genutzt
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrag voll ausschöpfen und mit der Kurzzeitpflege kombinieren.
Auch kurzfristig
Fällt die Pflegeperson plötzlich aus, organisieren wir so schnell wie möglich eine Vertretung.
Was zahlt die Pflegekasse?
Für die Verhinderungspflege steht Ihnen seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Diesen Betrag setzen Sie flexibel für beide Leistungen ein.
Während der Verhinderungspflege wird Ihr Pflegegeld für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Der Anspruch besteht also ab Feststellung von Pflegegrad 2.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und beraten Sie kostenfrei, wie Sie Ihr Budget für 2026 am besten nutzen.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Ersatzpflege.
Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege nach § 39 SGB XI genannt, ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie übernimmt die Kosten für eine Vertretung, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine notwendige Auszeit. Die Pflege findet weiterhin zu Hause statt.
Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt werden. Seit dem 1. Juli 2025 ist die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit entfallen. Der Anspruch besteht damit sofort ab Feststellung des Pflegegrads.
Seit Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Diesen Betrag können Sie flexibel für beide Leistungen einsetzen. Wir prüfen für Sie kostenfrei, wie viel Budget aktuell verfügbar ist.
Tageweise Verhinderungspflege ist für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr möglich. Stundenweise Einsätze unter 8 Stunden am Tag zählen nicht auf dieses Kontingent und lassen das Pflegegeld unangetastet.
Verhinderungspflege findet zu Hause statt, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung. Seit 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag, den Sie frei aufteilen können.
Ja. Während der tageweisen Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse Ihr Pflegegeld für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weiter. Bei stundenweisen Einsätzen unter 8 Stunden bleibt das Pflegegeld sogar in voller Höhe erhalten.
Ein formaler Antrag vorab ist nicht zwingend nötig, die Leistung kann auch im Nachhinein bei der Pflegekasse abgerechnet werden. Wir empfehlen dennoch ein kurzes Vorgespräch. So klären wir Ihr Budget, planen den Einsatz und übernehmen die komplette Abrechnung für Sie.
Verhinderungspflege in Spandau und Charlottenburg
Als wohnortnaher Pflegedienst sind wir schnell bei Ihnen: in der Altstadt Spandau, rund um das Schloss Charlottenburg und in Haselhorst, Siemensstadt, Staaken oder Kladow. Kurze Wege bedeuten, dass wir auch bei kurzfristigem Ausfall der Pflegeperson zügig eine Vertretung organisieren können.
Gute Verhinderungspflege heißt: Sie können beruhigt eine Pause machen.

Verhinderungspflege anfragen
Drei kurze Fragen und wir rufen Sie innerhalb von 24 Stunden für ein kostenfreies Erstgespräch zurück.
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Grundpflege
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Behandlungspflege
Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung: Wundversorgung, Medikamente, Injektionen.

Hauswirtschaft
Reinigung, Einkauf, Wäsche: Wir entlasten Sie zuverlässig in Ihrem Alltag.

Pflegeberatung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, kostenfrei für Pflegegeld-Empfänger.

Planen Sie Ihre Auszeit, wir übernehmen die Pflege.
Sie brauchen eine Vertretung für Urlaub, Krankheit oder einen freien Tag? Wir organisieren die Verhinderungspflege und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
