Pflegende Angehörige unterstützt eine Seniorin beim Ausfüllen von Unterlagen zu Hause
Pflegegrad & Anträge

Pflegegrad beantragen in Berlin: Anleitung Schritt für Schritt

Aktualisiert am 17. Juni 202610 Minuten Lesezeit

Wer in Berlin einen Pflegegrad beantragen will, wendet sich nicht an eine Berliner Behörde, sondern an die Pflegekasse der versicherten Person. Die Pflegekasse sitzt organisatorisch bei der Krankenkasse. Der Ablauf ist bundesweit gleich: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und am Ende der schriftliche Bescheid.

Der Pflegegrad ist die Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Wer früh beantragt, den Alltag gut dokumentiert und den Begutachtungstermin vorbereitet, schafft die beste Grundlage für eine passende Einstufung. Diese Anleitung zeigt das Verfahren Schritt für Schritt.

Was vor dem Antrag wichtig ist

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt, also ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Wer wartet, verschenkt mögliche Ansprüche.

Für den Start genügt ein formloser Antrag. Wichtig sind der Name, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse schickt danach die weiteren Unterlagen zu. Eine fertige Diagnose oder eine ärztliche Überweisung brauchen Sie für den Antrag nicht.

In fünf Schritten zum Pflegegrad

Halten Sie sich an diese Reihenfolge, dann verlieren Sie keine Zeit und keine wichtigen Unterlagen.

  1. 1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Der Antrag geht an die Pflegekasse, also an die Krankenkasse der versicherten Person. Er kann telefonisch, schriftlich oder bei vielen Kassen auch online gestellt werden. Ein Satz wie „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“ reicht zunächst aus. Versehen Sie den Antrag mit Datum und machen Sie den Eingang nachweisbar, etwa per Einschreiben oder über das Online-Portal der Kasse. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, sollte eine Vollmacht beilegen.

  2. 2. Formulare ausfüllen und Unterlagen sammeln

    Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse die offiziellen Formulare. Darin geben Sie an, wer gepflegt wird und ob Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination gewünscht ist. Legen Sie aussagekräftige Unterlagen bereit: aktuelle Arztbriefe und Befunde, den Medikamentenplan und Hinweise auf genutzte Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Hörgerät. Senden Sie die Formulare zeitnah zurück, damit die Kasse die Begutachtung beauftragen kann.

  3. 3. Pflegetagebuch führen

    Ein Pflegetagebuch macht den tatsächlichen Alltag sichtbar. Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei Hilfe gebraucht wird, wie oft das vorkommt und wie viel Unterstützung dabei nötig ist. Wichtig sind Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengänge, Mobilität, Orientierung und der Umgang mit Medikamenten. Je konkreter die Beispiele, desto besser lässt sich der Pflegebedarf später nachvollziehen.

  4. 4. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

    Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das die Firma Medicproof. Der Termin findet meist zu Hause statt, teils auch telefonisch oder per Video. Bewertet wird nicht die Diagnose allein, sondern die Selbstständigkeit im Alltag. Angehörige oder Pflegepersonen sollten dabei sein und die tatsächliche Situation ergänzen.

  5. 5. Bescheid prüfen und bei Bedarf Widerspruch einlegen

    Der Medizinische Dienst erstellt ein Gutachten, auf dessen Basis die Pflegekasse den Pflegegrad festlegt. Anschließend kommt der schriftliche Bescheid mit dem Ergebnis und den bewilligten Leistungen. Fordern Sie das vollständige Gutachten an und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch. Fällt der Pflegegrad zu niedrig aus oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen.

Diese sechs Bereiche bewertet der Gutachter

Der Gutachter vergibt Punkte in sechs Modulen. Aus der Summe ergibt sich der Pflegegrad. Überlegen Sie vorab für jeden Bereich konkrete Beispiele aus dem Alltag.

  • Mobilität, zum Beispiel Aufstehen, Gehen und Treppensteigen
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten wie Orientierung und Gedächtnis
  • Verhaltensweisen und psychische Belastungen, etwa nächtliche Unruhe
  • Selbstversorgung wie Waschen, Anziehen und Essen
  • Umgang mit Krankheit und Therapie, zum Beispiel Medikamente und Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Fristen: So schnell muss die Pflegekasse entscheiden

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich über den Pflegegrad entscheiden. Hält sie diese Frist nicht ein, muss sie für jede angefangene Woche der Verspätung 70 Euro zahlen. Das gilt nicht, wenn die Verzögerung unverschuldet ist oder bereits eine stationäre Pflege ab Pflegegrad 2 besteht.

In dringenden Fällen gelten kürzere Fristen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in der Reha oder bei palliativer Versorgung muss die Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen. Bei häuslicher Pflege mit angekündigter Pflegezeit sind es zehn Arbeitstage.

Wichtig zu wissen: Die Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung, nicht weiter zurück. Eine längere Bearbeitungszeit kostet Sie also kein Geld, solange der Antrag früh gestellt wurde.

Typische Fehler

Diese Punkte führen häufig zu einer zu niedrigen Einstufung. Sie lassen sich mit etwas Vorbereitung vermeiden.

  • Den Antrag zu spät stellen und dadurch Leistungen für vergangene Monate verlieren
  • Den Hilfebedarf im Alltag zu knapp beschreiben
  • Beim Termin nur den besten Tageszustand zeigen statt den normalen Alltag
  • Befunde, Medikamentenplan und Pflegetagebuch nicht bereithalten

Was der Pflegegrad konkret bedeutet

Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl zwischen Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst. Beides lässt sich auch kombinieren.

Pro Monat sind das aktuell: Pflegegrad 2 mit 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Pflegesachleistung, Pflegegrad 3 mit 599 oder 1.497 Euro, Pflegegrad 4 mit 800 oder 1.859 Euro und Pflegegrad 5 mit 990 oder 2.299 Euro. Diese Beträge wurden zuletzt Anfang 2025 angehoben und gelten 2026 unverändert.

Häufige Fragen

Nein. Der Antrag läuft über die Pflegekasse der versicherten Person, die bei der jeweiligen Krankenkasse sitzt. Das Bezirksamt ist nicht zuständig. Der Ablauf ist in ganz Deutschland gleich.

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