Selbstständige Seniorin mit Pflegegrad 2 sitzt entspannt am Fenster ihrer Berliner Wohnung und blättert in einem Buch
Pflegegrad & Anträge

Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Beträge im Überblick (2026)

Aktualisiert am 23. Juli 20269 Minuten Lesezeit

Mit Pflegegrad 2 stehen Ihnen monatlich 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistung zu, dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es zusätzlich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Sie entscheiden, ob Angehörige, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem die Pflege übernimmt.

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland und die erste Stufe, ab der es Pflegegeld gibt. Wer weiß, welche Leistungen dahinterstehen, holt spürbar mehr aus dem monatlichen Budget heraus. Dieser Ratgeber ordnet alle Beträge, erklärt die Voraussetzungen und zeigt, wie die einzelnen Leistungen zusammenspielen.

Pflegegrad 2: alle Leistungen und Beträge auf einen Blick

Diese Beträge wurden zuletzt Anfang 2025 angehoben und gelten 2026 unverändert. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind Monatswerte, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Jahresbetrag.

LeistungBetrag
Pflegegeld (pro Monat)347 €
Pflegesachleistung (pro Monat)796 €
Entlastungsbetrag (pro Monat)131 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)3.539 €

Stand 2025, gültig 2026. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf und Wohnumfeldverbesserung gelten eigene Beträge, die im Text erklärt werden.

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das ist kein Bauchgefühl, sondern das Ergebnis eines festen Punktesystems. Der Medizinische Dienst begutachtet die pflegebedürftige Person und vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Gestaltung des Alltags.

Aus diesen Modulen ergibt sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die Person auf 27 bis unter 47,5 gewichtete Punkte kommt. Entscheidend ist dabei nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig jemand den Alltag tatsächlich noch bewältigt. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können deshalb in unterschiedlichen Pflegegraden landen.

Wie der Antrag in Berlin abläuft, lesen Sie im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag. Wie Sie den Begutachtungstermin so vorbereiten, dass der Alltag realistisch abgebildet wird, erklärt der Ratgeber zur MD-Begutachtung. Beide Schritte entscheiden mit darüber, ob Pflegegrad 2 anerkannt wird.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination: die Grundentscheidung

Ab Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl, wer die Pflege übernimmt, und danach richtet sich, welche Leistung fließt. Das Pflegegeld von 347 € im Monat erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es frei verwenden und zum Beispiel als Anerkennung an die pflegende Person weitergeben kann.

Die Pflegesachleistung von 796 € im Monat rechnet dagegen ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten dieses Geld also nicht bar, sondern in Form von Pflegeeinsätzen, etwa Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Medikamentengabe. Weil der Sachleistungsbetrag deutlich höher ist als das Pflegegeld, deckt er mehr professionelle Einsätze ab.

Die Kombinationsleistung verbindet beides. Sie nutzen einen Teil der Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst und erhalten für den nicht genutzten Anteil anteilig Pflegegeld. Ein Beispiel: Wer die Hälfte der Sachleistung über einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, bekommt zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt. So lässt sich professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige verbinden.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat zusätzlich

Zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung steht Ihnen bei Pflegegrad 2 der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu. Dieses Geld ist zweckgebunden und dient dazu, den Alltag zu entlasten und pflegende Angehörige zu unterstützen. Es wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.

Verwenden können Sie den Entlastungsbetrag zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Betreuungsgruppen, für eine Alltagsbegleitung oder für hauswirtschaftliche Hilfen wie Putzen, Einkaufen und Wäsche. Wichtig ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. In Berlin gibt es dafür ein eigenes Verzeichnis, nach dem Ihre Pflegekasse Ihnen gern Auskunft gibt.

Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Beträge, die Sie im laufenden Jahr nicht ausgeschöpft haben, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Es lohnt sich also, angesammelte Beträge im Blick zu behalten und rechtzeitig einzusetzen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag

Wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht oder eine Versorgung über Nacht nötig wird, greifen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit der Reform Mitte 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Früher gab es getrennte Budgets, heute können Sie frei entscheiden, wie Sie das Geld auf beide Leistungen verteilen.

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, etwa bei Urlaub, Krankheit oder einem wichtigen Termin. Die Ersatzpflege kann stundenweise oder über mehrere Tage erfolgen, zu Hause oder anderswo. Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht sicherzustellen ist.

Weil beide Leistungen aus demselben Topf bezahlt werden, sollten Sie vor größeren Ausgaben nachfragen, wie viel Budget noch übrig ist. Wie die Verhinderungspflege im Detail funktioniert, wer Anspruch hat und welche Fristen für die Abrechnung gelten, erklärt unser Ratgeber zur Verhinderungspflege.

Pflegehilfsmittel: Verbrauchsprodukte und technische Hilfen

Pflegehilfsmittel machen den Pflegealltag leichter und sicherer. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen werden von der Pflegekasse bezuschusst. Diese Produkte werden regelmäßig verbraucht und über anerkannte Anbieter unkompliziert nach Hause geliefert. Den genauen monatlichen Höchstbetrag nennt Ihnen Ihre Pflegekasse, da er sich ändern kann.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotrufsystem, ein Rollstuhl oder ein Badewannenlifter werden ebenfalls unterstützt, teils leihweise, teils gegen einen geringen Eigenanteil. Für den Hausnotruf gibt es eine monatliche Pauschale. Sprechen Sie hier am besten mit Ihrer Pflegekasse oder Ihrem Pflegedienst über den passenden Weg, denn die Beträge und Bedingungen unterscheiden sich je nach Hilfsmittel.

Wohnumfeldverbesserung: barrierefrei wohnen mit Zuschuss

Damit das Wohnen zu Hause auch mit eingeschränkter Selbstständigkeit möglich bleibt, unterstützt die Pflegekasse Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen, das Verbreitern von Türen für einen Rollstuhl oder das Anbringen von Haltegriffen im Bad.

Für solche Maßnahmen gibt es einen Zuschuss je Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen. Den aktuellen Höchstbetrag erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse, da wir hier keine feste Zahl nennen möchten, die sich zwischenzeitlich geändert haben könnte. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen und Angebote einholen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Die wichtigsten Antworten zu Beträgen, Kombinationen und Zusatzleistungen.

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistung pro Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Pflegegeld fließt bei Pflege durch Angehörige, die Sachleistung deckt Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes ab. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

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